- mundtot
- mund|tot ['mʊntto:t]:
in der Wendung jmdn. mundtot machen: jmdm. jede Möglichkeit nehmen, mit seiner Meinung, seinen Äußerungen hervorzutreten:Leute, die andere Meinungen vertraten, wurden mundtot gemacht.
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mụnd|tot 〈Adj.; fig.〉 zum (endgültigen) Schweigen verurteilt, unfähig zu widersprechen, zu Wort zu kommen ● jmdn. \mundtot machen* * *
mụnd|tot <Adj.> [zu ↑ 2Mund; urspr. = unfähig, Rechtshandlungen vorzunehmen, volksetym. nach ↑ 2Mund umgedeutet]:meist in der Wendung jmdn. m. machen (jmdm., der einem unbequem u. hinderlich ist, auf rücksichtslose, unerlaubte Weise die Gelegenheit zur Äußerung, zur Entfaltung nehmen).* * *
mụnd|tot <Adj.> [zu 2↑Mund; urspr. = unfähig, Rechtshandlungen vorzunehmen, volksetym. nach 1↑Mund umgedeutet]: meist in der Wendung jmdn. m. machen (jmdm., der einem unbequem u. hinderlich ist, auf rücksichtslose, unerlaubte Weise die Gelegenheit zur Äußerung, zur Entfaltung nehmen): Es gehe gar nicht darum, einen Autor m. zu machen, sondern nur um einige falsche Behauptungen, die richtig gestellt werden müssten (Delius, Siemens-Welt 126).
Universal-Lexikon. 2012.